Stand der AGB: Januar 2023
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bahlburg Energie GmbH und ihren Auftraggebern. AGB des Auftraggebers oder abweichende Vertragsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt schriftliche Zustimmung.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Es herrscht Einigkeit zwischen den Vertragsparteien, dass die Bahlburg Energie GmbH lediglich die Erbringung von Dienstleistungen schuldet. Die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges ist nicht Gegenstand der Dienstleistungen der Bahlburg Energie GmbH.
2. Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
3. Es herrscht Einigkeit zwischen den Vertragsparteien, dass die Bahlburg Energie GmbH keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten leisten kann und diese dem Auftraggeber auch nicht schuldet. Es werden zudem keine Dienstleistungen in der Bauüberwachung, Bauplanung oder Projektleitung seitens der Bahlburg Energie GmbH erbracht. Hierfür können Partnerunternehmen in Abstimmung mit dem Auftraggeber hinzugezogen werden, die für die Erbringung ihrer Dienstleistungen selber haften.
4. Die Leistung der Bahlburg Energie GmbH gilt als erbracht, wenn die im Projekteinzelvertrag oder Auftrag vereinbarten Projektziele oder Projektteilziele erreicht wurden oder wenn die vereinbarten Tätigkeiten abgeschlossen wurden. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen der Bahlburg Energie GmbH seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bahlburg Energie GmbH vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und relevante Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist den Preisen hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Werden Subunternehmer oder Partnerunternehmen in die Erbringung der Leistungen mit einbezogen, so rechnen diese mit dem Auftraggeber auf eigene Rechnung ab (sofern nicht anders vereinbart). Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Bahlburg Energie GmbH auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§5 Datenschutz
1. Dem Auftraggeber ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt.
2. Die Bahlburg Energie GmbH wird seitens des Auftraggebers berechtigt, ihr zur Verfügung gestellte Daten des Auftraggebers im Rahmen ihrer Tätigkeit zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Sollten Dritte eingeschaltet werden, hat die Bahlburg Energie GmbH diesen gegenüber mitzuteilen, dass Verschwiegenheit herrscht.
§ 6 Haftung
1. Die Haftung der Bahlburg Energie GmbH für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vor. In diesem Falle ist die Haftung auf 100.000,00 € je Schadensfall begrenzt. Die Bahlburg Energie GmbH haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn beim Auftraggeber. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Von der Bahlburg Energie GmbH in Abstimmung mit dem Auftraggeber hinzugezogene Dritte haften ausschließlich selber für die von Ihnen erbrachten Dienstleistungen.
§ 7 Schweigepflicht
Die Bahlburg Energie GmbH verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
§ 8 Verjährung
Sämtliche aus den beauftragten Leistungen resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen die Bahlburg Energie GmbH verjähren nach 1 Jahr. Es gilt abweichend hiervon die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, sofern der Bahlburg Energie GmbH gegenüber Vorsatz nachgewiesen wird.
§9 Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien – sofern nicht abweichend vereinbart – mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Zur Wirksamkeit der Kündigung ist Schriftform erforderlich. Alle bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Leistungen werden seitens der Bahlburg Energie GmbH in Rechnung gestellt.
§ 10 Sonstiges
1. Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
2. Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
4. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
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